Der Bildungsfünfliber in der Fleischwirtschaft

Wie bereits seit Jahren in anderen Branchen üblich, wurde in der Fleischwirtschaft ein Vollzugskostenbeitrag für die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrages eingeführt. Angesichts der zusätzlichen Aufgaben der Wirtschaft im Bildungsbereich sieht anderseits das Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit der Schaffung von rein durch die Arbeitgeber finanzierten Bildungsfonds vor.

Die Sozialpartner in der Fleischwirtschaft haben sich darauf verständigt, beide Herausforderungen mit einem einheitlichen, gemeinsamen Instrument zu meistern. Sie wollen erstens den Vollzugs- kostenbeitrag hauptsächlich für die berufliche Aus- und Weiterbildung verwenden und ihn zweitens paritätisch finanzieren. Der Bundesrat hat dieses Modell akzeptiert und für die Fleischbranche allgemeinverbindlich erklärt.

Bildungsfünfliber_31.10.2007_Information