Wer ist der MPV

Was ist – was will – was leistet der MPV?

Das sind Fragen, die immer wieder an uns und unsere Vertrauensleute gestellt werden. Machen wir also gemeinsam einen kleinen Rundgang durch unsere Berufsorganisation, damit man als Vertrauensmann Red’ und Antwort stehen kann.

Der Berufsverband des organisierten Metzgereipersonals
Das Gründungsjahr des MPV geht auf das Jahr 1899 zurück. Der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (kurz MPV genannt) darf deshalb im Metzgereigewerbe als die zuständige Personalorganisation bezeichnet werden, und zwar besonders in:
• den partnerschaftlichen GAV-Beziehungen mit diversen Arbeitgebern,
• der Förderung der beruflichen Weiterbildung,
• der Wahrung der Interessen unserer Mitglieder.

Mitglieder und Sektionen
Der MPV zählt zurzeit gegen 5000 Mitglieder, und zwar Metzger, VerkäuferInnen, Hilfskräfte in rund 62 Sektionen, auf die ganze Schweiz verteilt. Er ist konfessionell neutral und keiner politischen Partei angeschlossen. Zweck und Ziel des MPV Zweck und Ziel des MPV bestehen in der Wahrung und Hebung der vielseitigen Lebens- und Berufsinteressen aller in der Industrie und im Gewerbe tätigen Metzger und des weiteren Metzgereipersonals. Der MPV ist der massgebende Interessenvertreter des Metzgereipersonals. Die Bestätigung dieser Feststellung kann damit erbracht werden, dass jede massgebliche Verbesserung der Arbeitsverhältnisse im Metzgereigewerbe auf die Intervention des MPV zurückzuführen ist.
Nebst dem Abschluss von Gesamtarbeits- und Betriebsverträgen setzt sich der MPV für die Weiterbildung und für die Berufsfragen im Fleischsektor ein, die auch für das Personal von Bedeutung sind.


Wie hoch ist der Monatsbeitrag?
Der MPV erhebt einen Monatsbeitrag von Fr. 12.– für sämtliche in der Fleischwirtschaft beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu kommt ein Sektionsbeitrag von Fr. 1.– bis Fr. 3.– je nach Sektion, soweit die Mitglieder einer Sektion angeschlossen sind. Lehrlinge und Lehrtöchter werden in den MPV ebenfalls aufgenommen. Sie sind beitragsfrei, erhalten die Verbandszeitung gratis und haben ebenfalls Anspruch auf Rechtsschutz.


Welche Leistungen stehen diesem Beitrag gegenüber?

Verbandszeitung «foodaktuell»
Welchen Nutzen bietet die Verbandszeitung «foodaktuell»? Kurz gesagt: Sie bietet eine laufende Orientierung über wissenswerte Fragen aus Beruf und Verband! Die Redaktion bemüht sich, die Zeitung vielseitig zu gestalten. Berufliche Artikel wechseln ab mit sozialpolitischen oder allgemein interessierenden. Zuweilen werden Rezepte veröffentlicht, Neuheiten besprochen, es wird selbstverständlich auch auf Kurse und Versammlungen aufmerksam gemacht; die Sektionsprotokolle werden publiziert. Für Mitglieder der französischen und italienischen Sprache wird mit entsprechenden Textteilen Rechnung getragen. Der Stellenanzeiger bietet in jeder Nummer eine grosse Auswahl von offenen Stellen. Jeder Berufsmann braucht heute einfach seine Fachzeitung, wenn er auf dem Laufenden sein will! – Die Zeitung wird um so interessanter, je mehr auch unsere Mitglieder daran mithelfen.

Weiterbildung
Dem qualifizierten Metzger von heute kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Das bedingt, dass der Weiterbildung alle Aufmerksamkeit geschenkt wird. Das ist auch eine der vornehmsten Aufgaben unseres Berufsverbandes. Der MPV organisiert fachliche und der Allgemeinbildung dienende Kurse mit der Fachschule für das Metzgereigewerbe in Spiez und dem Schweizerischen Institut für Unternehmerschulung (SIU) in Bern.

Stiftung für Weiterbildung und Sozialfürsorge
Gemäss Stiftungsurkunde und Reglement werden aus dieser Stiftung beachtliche Beiträge für die Weiterbildung erbracht. Mitglieder haben dadurch Vergünstigungen bei Kursbesuchen im Ausbildungszentrum für die Schweizer Fleischwirtschaft (ABZ Spiez) (sowie an vom MPV organisierten Weiterbildungsveranstaltungen. Weiter werden an Absolventen der Berufsprüfung, der Meisterprüfung, der Höheren Fachprüfung im Detailhandel sowie der Fleischtechnikerschule oder gleichwertiger Titel Beiträge bezahlt.
An durch Krankheit oder Unfall in Not geratene Mitglieder werden Fürsorgebeiträge ausgerichtet. Die Höhe des Betrages wird durch den Stiftungsrat festgesetzt.
Die Stiftung gewährt weiter den Hinterlassenen verstorbener Mitglieder eine einmalige Auszahlung gemäss den Bestimmungen der früheren Sterbekasse.

Rechtsschutz/Beratungsdienst
Bei Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis entstehen, hat das Mitglied Anrecht auf Rechtsschutz. Die für die Prozessführung notwendigen Kosten werden auf Gesuch hin bezahlt. Ausserdem steht der Verband den Mitgliedern auch in persönlichen Belangen zur Verfügung. In speziellen Fällen können auch gratis die Dienste unseres Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.