Der Vollzugskostenbeitrag in der Fleischwirtschaft
Die Sozialpartner in der Fleischwirtschaft (SFF und mpv) haben sich darauf verständigt, die berufliche Aus- und Weiterbildung teilweise äber den Vollzugskostenbeitrag im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (fräher: ?Bildungsf?nflieber?) zu finanzieren. Das heisst, dass monatlich f?r jeden Arbeitnehmenden und jede Arbeitnehmende der Fleischbranche CHF 3.60.? f?r die Bildung verwendet werden. Dieser Betrag teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgeber h?lftig auf (je CHF 1.80 pro Person und Monat). Der Bundesrat hat dieses Modell akzeptiert und f?r die Fleischbranche allgemeinverbindliche erkl?rt.
Information ?ber den Vollzugskostenbeitrag
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